Der letzte Wille?!
Erbrecht
Wer hat noch nicht davon gehört? – Streit ums Erbe!
Im Film sind Erbgeschichten oft bitter und konfliktgeladen. In der Realität sieht dies leider vielfach nicht anders aus mit dem Unterschied, dass im Gegensatz zum Film, erbrechtliche Streitigkeiten nicht nur 120 Minuten dauern, sondern sich schlimmstenfalls Jahre hinziehen können. Für alle Beteiligten bedeutet jeder Erbschaftsstreit meist eine erhebliche Belastung in persönlicher und oft auch in finanzieller Hinsicht.
Glücklicherweise, gibt es aber auch viele gütliche und friedliche Erbteilungen. Je komplexer die Verhältnisse sind, – seien es die Vermögensverhältnisse oder die persönlichen und familiären Verhältnisse – desto wichtiger ist es, frühzeitig Regelungen zu treffen. Sinnvolle Regelungen zu Lebzeiten lassen manchen Streit von Beginn an vermeiden. Aber auch ohne Nachlassregelung ist für die Hinterbliebenen guter Rat und sinnvoller Umgang miteinander hilfreich, um einer Erbauseinandersetzung nicht die Bühne zu bieten, frühere Konflikte wieder aufleben zu lassen.
Im Idealfall setzt sich jeder bereits zu Lebzeiten mit seiner Nachlassregelung auseinander. Die Realität sieht aber anders aus; nur gut ein Viertel aller testierfähigen Deutschen hat eine letztwillige Verfügung verfasst. 40 Prozent der erwachsenen Bevölkerung hat sich sogar noch nie mit dem Thema Erbrecht auseinandergesetzt.
Man sollte meinen, dass jeder grundsätzlich weiß, wie ein Testament verfasst wird, dies ist aber vielfach nicht so. Die Möglichkeiten bei der Nachlassgestaltung sind vielfältig und für den juristischen Laien selten überschaubar. Schon das eigenhändige Testament birgt die Gefahr der Unwirksamkeit, da beispielsweise ein am Computer geschriebenes und nur eigenhändig unterschriebenes Testament formunwirksam und damit ungültig ist. Guter Rat ist daher stets sinnvoll.
Ist der „letzte Wille“ nicht in einer letztwilligen Verfügung geregelt, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Hier stellt sich oft die Frage, ob diese gesetzliche Erbfolge wirklich den persönlichen Verhältnissen und eigenen Wünschen gerecht wird und tatsächlich dem „letzten Willen“ des Verstorbenen entspricht. Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch in den Schranken des Pflichtteilsrechts sinnvoll modifiziert und gestaltet werden.
Insbesondere Patchworkfamilien können erbrechtlich anspruchsvoll sein. Soweit in diesem Zusammenhang nicht-blutsverwandte Kinder erben, lauern auch erhebliche Steuerfallen ebenso wie in nichtehelichen Beziehungen.
Auch der Satz „Ich enterbe Dich!“ ist häufig nur eine leere Drohung, da Pflichtteilsansprüche nicht selten übersehen oder nicht in ihrer Konsequenz berücksichtigt werden. Auch hier gibt es vielfach sinnvollere Gestaltungsmöglichkeiten.
Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder sich den Pflichtteilsansprüchen der enterbten Verwandten gegenüberzusehen ist nicht so nebenbei erledigt und erfordert nicht selten fachkundiges Wissen, um kein Geld zu verschenken.
Natürlich lässt sich nicht jede Erbauseinandersetzung im Vorfeld regeln und jeder Erbschaftsstreit vermeiden. Wichtig ist hier jedoch seine Rechte zu kennen, auch wirtschaftlich sinnvolle Auseinandersetzungswege zu finden und einen kompetenten und auf dem Gebiet des Erbrechts fachkundigen Anwalt bei der Durchsetzung und Abwehr von Erbschafts- und Pflichtteilsansprüchen an seiner Seite zu haben.
In allen Bereichen des Erbrechts – sowohl in der vorbereitenden Beratung als auch im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls stehen wir Ihnen beratend und vertretend, kompetent und fachkundig zu Seite.
Fragen zum Erbrecht?
Sprechen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartnerin:
Heike Ibenthal