REISE

Reiserecht

Die Reise kommt durch Abschluss eines Reisevertrages mit dem Reiseveranstalter zustande.

Wenn im Gesetz der Begriff „Reise“ erwähnt wird, ist hiermit nicht jede Urlaubs- oder Geschäftsreise, d.h. jeder Aufenthalt in einem Hotel, einem Apartment oder einer Ferienwohnung gemeint.

Auch wenn der Begriff „Reise“ im Gesetz nicht bestimmt wird, ist hiermit die sogenannte „Pauschalreise“ gemeint. Eine Pauschalreise setzt sich aus mehreren (mindestens 2) Einzelleistungen zusammen, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Sehr häufig handelt es sich bei den Reiseleistungen um den Flug (oder eine sonstige Beförderung) und die Unterbringung in einem Hotel oder Apartment. Aber auch andere Kombinationen von Einzelleistungen als Reise sind möglich, beispielhaft eine geführte Tour und die Hotelunterbringung oder aber auch unter Umständen die Autovermietung und Unterkunft auf einem Städtetrip.

Die Pauschalreise wird durch einen Reiseveranstalter angeboten und verkauft, der die Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt. Um die Reiseleistungen zu erbringen, bedient er sich teilweise anderer Unternehmen und Personen.

Streng vom Reiseveranstalter zu unterscheiden ist das Reisebüro, über welches die Reise gebucht wird. Hierbei kann es sich auch um ein sogenanntes „Online-Reisebüro“ handeln. Die meisten Reiseveranstalter bieten ihre Leistungen dem Endkunden insofern über diverse Reise-Internetplattformen an. Das Reisebüro erbringt lediglich Vermittlungsleistungen und ist auch nur für Fehler bei der Vermittlung verantwortlich, jedoch nicht für Mängel der Reise. Die Verantwortung hierfür trifft ausschließlich den Reiseveranstalter. Dies ist insbesondere bei der Anzeige von Mängeln zwingend zu beachten, die an den Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort, den Reiseleiter/die Reiseleiterin, zu richten sind.

Nach Vorgesagtem ist die (Pauschal-) Reise, von der sogenannten Individualreise zu unterscheiden, bei der der Reisende Einzelleistungen nach seinen Wünschen bei verschiedenen Anbietern zusammenstellt. Hierfür gilt das Reiserecht in der Regel nicht. Mängel der Einzelleistungen sind ausschließlich bei dem jeweiligen Anbieter anzubringen.

Gerne helfen wir Ihnen im Zusammenhang mit den vorangegangenen Ausführungen im Rahmen eines Beratungsgespräches und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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Ihr Ansprechpartner:
Peter Krebs