Inkassorecht
Das Inkassorecht beinhaltet die Beitreibung von Forderungen jeglicher Art. Dazu gehören Forderungen von …
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Grundstücks- und Immobilienrecht
Zum Zivilrecht gehört auch das Grundstücks- und Immobilienrecht. Soweit …
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Das Allgemeine Zivilrecht betrifft sämtliche Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen.
Man spricht auch vom Privatrecht, das praktisch alle (privatrechtlichen) Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern untereinander und Bürgern und Unternehmen regelt. Das wichtigste Gesetzbuch im Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Vergleicht man es mit anderen Rechtsgebieten, beinhaltet das BGB zur Regelung der meisten Rechtsverhältnisse nur etwa 2400 Paragraphen.
Im BGB werden alle vertraglichen Schuldverhältnisse geregelt, darüber hinaus die gesetzlichen Schuldverhältnisse, d.h. das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen (wie beispielsweise Verkehrsunfälle). Darüber hinaus ist im BGB das Sachenrecht, d.h. das Recht an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, wie Grundstücken, Rechten an Grundstücken u.a. geregelt, schließlich auch das Familien- und Erbrecht.
Dies alles wird geführt unter dem Begriff des Zivilrechts. Zu einzelnen Bereichen haben wir bereits Ausführungen getätigt, wie beispielsweise zum Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Reiserecht, Vertragsrecht, Baurecht und Kauf- sowie Mängel –und Gewährleistungsrecht.
Darüber hinaus werden die nachfolgenden Teilbereiche des Zivilrechtes näher dargestellt.