Arbeitsvertrag
Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet in der Regel ein Arbeitsvertrag. Dieser ist zwar formlos möglich, es ist jedoch …
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Aufhebungsvertrag
Wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden möchten, besteht die Möglichkeit …
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Urlaub und Arbeitszeit
Neben der Vergütung bzw. dem Lohn spielen die Arbeitszeit und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub eine große Rolle. Der …
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Kündigung
Die Kündigung ist ein einschneidendes Erlebnis für beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses und wird häufig als „Ultima Ratio“ bezeichnet …
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„Arbeit ist das halbe Leben!“
Ein immer wieder zitierter Ausspruch, welcher deutlich macht welch existenzielle Bedeutung Arbeit -gemeint ist im Besonderen die Erwerbsarbeit- heutzutage für uns hat. Umso wichtiger ist es, sich im Bereich des Arbeitsrechts kompetent beraten und vertreten zu lassen. Das Arbeitsrecht wird auch als das sogenannte „Sonderrecht der Arbeitnehmer“ bezeichnet, da es aus der Geschichte heraus zum Schutze der Arbeitnehmer entwickelt wurde. Gerade in Konfliktsituationen ist es daher für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichsam bedeutend, wie Sachverhalt arbeitsrechtlich zu beurteilen ist.
Das Arbeitsrecht ist sowohl in seiner Praxis als auch hinsichtlich seiner Regelungen vielschichtig. Es gibt nicht etwa ein Arbeitsgesetzbuch, vielmehr finden sich relevante Regelungen in vielerlei Gesetzen und Verordnungen, sodass es nicht leicht ist, die relevanten Normen ausfindig zu machen. Darüber hinaus haben Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen häufig Auswirkungen auf das konkrete Arbeitsverhältnis, oft ohne dass sich die Parteien darüber bewusst sind. Mehr als in anderen Rechtsgebieten wird das Arbeitsrecht darüber hinaus durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und nicht zuletzt des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt geprägt. Immer mehr sieht sich das deutsche Arbeitsrecht auch europarechtlicher Einflüsse ausgesetzt.
Neben dem individuellen Arbeitsrecht, welches das konkrete Arbeitsverhältnis betrifft, gibt es das kollektive Arbeitsrecht, wozu im Besonderen das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht) gehören.