Mietvertrag über Wohnraum
Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten, gibt es spezielle Vorschriften …
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Mietmängel
Wie im Kaufrecht und Werkrecht gibt es auch im Mietrecht ein spezielles Mängelrecht. Es wird zwischen …
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Kündigung
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein einschneidendes Ereignis, das rechtlich wie auch tatsächlich mit vielen Problemen …
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Nebenkosten
Das Recht des Vermieters bei der Vermietung einer Wohnung die Nebenkosten – besser Betriebskosten – dem Mieter aufzuerlegen …
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Das Mietrecht lässt sich im Wesentlichen in zwei Hauptgruppen unterteilen:
den Mietverhältnissen über Wohnraum und den Mietverhältnissen über Gewerberaum und andere Sachen.
Allen Mietverhältnissen ist gemein, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die Mietsache zu überlassen und in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Im Gegenzug ist der Mieter dazu verpflichtet, den vereinbarten Mietzins an den Vermieter zu zahlen. Beide Pflichten stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis.
Ein Mietvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich wirksam geschlossen werden. Die Unterzeichnung eines Mietvertragsformulars ist folglich nicht zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. Allerdings ist es zur Rechtssicherheit des Mieters und des Vermieters anzuraten, den Mietvertrag schriftlich zu dokumentieren, aus dem sich in der Regel Rechte und Pflichten des Mietvertrages eindeutig ergeben. Dort wo dies nicht der Fall ist, greifen die gesetzlichen Regelungen ein.