STRAFRECHT
Bei diesen Vorwürfen verteidigen wir unsere Mandanten
Schuldige werden freigesprochen und Unschuldige werden verurteilt. Selbst wenn sie einer Straftat beschuldigt werden und wissen, dass sie unschuldig sind, dürfen Sie sich daher nicht in Sicherheit wiegen. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden meistens bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Polizei und der Staatsanwaltschaft gestellt. Dies gilt insbesondere bei teilweise folgenschweren Beeinträchtigungen in Gestalt der vorläufigen Festnahme, der Hausdurchsuchung, der Untersuchungshaft und des Entzugs der Fahrerlaubnis.
Regelmäßig verteidigen wir unsere Mandanten bei folgenden Vorwürfen:
- Beleidigung
- Betrug
- Brandstiftung
- Diebstahl
- Erpressung
- Falschaussage
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Körperverletzung
- Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung
- Raub
- Sachbeschädigung
- Sexueller Missbrauch
- Trunkenheit im Verkehr
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Urkundenfälschung
- Vergewaltigung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Fragen zum Strafrecht?
Sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner:
Björn Schröders