TELEKOMMUNIKATIONSRECHT UND DAS RECHT DER NEUEN MEDIEN, FERNER DAS EDV-RECHT UND INTERNETRECHT

Allgemeines Zivilrecht

Ebenfalls Gegenstand des Allgemeinen Zivilrechtes ist das Telekommunikationsrecht und das Recht der neuen Medien, ferner das EDV-Recht und Internetrecht.

Als Folge auch des rechtsgeschäftlichen Kontaktes über diese Medien und Instrumentarien ist nicht selten streitig, ob überhaupt und wenn ja auf welcher Basis ein Vertrag zustande gekommen ist. Derjenige, der sich auf vertragliche Vereinbarungen beruft, muss diese beweisen.

Darüber hinaus wird dem Bürger, der auf diese Weise verpflichtet wird oder werden soll, regelmäßig ein Widerrufsrecht eingeräumt, das wiederum voraussetzt, dass der Bürger ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Gerade in diesen Bereichen wird viel Missbrauch betrieben und reicht nicht selten das Schreiben eines Anwaltes, um einer penetranten Inanspruchnahme entgegenzuwirken.

In diesen Bereich fallen auch die Fälle, in denen Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen Urheberrechtsverstöße entgegengehalten werden; Stichwort Tauschbörse, Filesharing u.a.m.

Allerdings ist man auch in diesen Angelegenheiten nicht rechtlos. Es hat sich in den letzten Jahren eine Rechtsprechung entwickelt, die wechselseitige Rechte und Pflichten klargestellt hat und den Betroffenen auch vor einer maßlosen Inanspruchnahme schützt. Allerdings muss man sich auch in solchen Angelegenheiten, wie allen anderen zur Wehr setzen.

Wichtig ist auch in den soeben genannten Angelegenheiten, einen Anwalt seines Vertrauens einzuschalten, der sich im Zivilrecht auskennt. Als im Wesentlichen zivilrechtlich ausgerichtete Praxis sind wir Ihnen gerne behilflich bei Angelegenheiten vorgenannter oder ähnlicher Art.

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Heike Ibenthal