ARBEITSVERTRAG
Arbeitsrecht
Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet in der Regel ein Arbeitsvertrag. Dieser ist zwar formlos möglich, es ist jedoch nicht sinnvoll, auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verzichten. Dieser Hinweis gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichsam. Man muss sich immer vor Augen führen, dass es auf einen Arbeitsvertrag und dessen Regelungen gerade im Streitfall ankommt. Spätestens hier tauchen bei lediglich mündlich abgeschlossenen Arbeitsverträgen regelmäßig Beweisprobleme auf.
Zwar herrscht auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der sogenannten Vertragsfreiheit, jedoch ist diese in vielen Fällen meist zugunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt, da der Arbeitgeber traditionell aus der vermeintlich stärkeren Position heraus handelt. Genau aus diesem Grunde ist bei der Erstellung von Arbeitsverträgen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die zu regelnden Punkte frei verhandelbar sind oder ob es gegebenenfalls gesetzliche oder tarifvertragliche Einschränkungen gibt, welche die Parteien zu berücksichtigen haben.
Da die Unklarheit oder Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Regelungen häufig zulasten des Arbeitgebers geht, ist es besonders aus Arbeitgebersicht wichtig, den Arbeitsvertrag vor seinem Abschluss sorgfältig prüfen zu lassen.
Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer daher überlegen, welche Gesichtspunkte zwingend geregelt sein sollen. Gerne prüfen wir, ob eine solche Regelung möglich ist und machen hier kreative Vorschläge zur Umsetzung.
Zwingend regeln sollte man die Arbeitszeit, den Lohn bzw. die Vergütung, Urlaub, Dienstwagen, Arbeitsort usw.
Hierbei gilt immer die Devise: „Vorher regeln ist besser als nachher streiten!“
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Björn Schröders