ARBEITSZEUGNIS

Arbeitsrecht

Ein Arbeitszeugnis ist wichtiger Bestandteil einer Bewerbung und kann somit entscheidend für die Frage des Erfolges bei der Arbeitsplatzsuche sein. Dementsprechend sollte die Bedeutung des Arbeitszeugnisses keineswegs unterschätzt werden.

Zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Während das einfache Arbeitszeugnis tatsächlich nicht viel mehr als eine Arbeitsbescheinigung ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses neben der Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeit auch die Leistungen, die Kenntnisse sowie das Verhalten des Arbeitnehmers zu bewerten. Genau aus diesem Grund kann ein schlechtes Arbeitszeugnis das berufliche Fortkommen erheblich erschweren.

In der Praxis ist ein schlechtes Arbeitszeugnis jedoch häufig gar nicht so leicht zu erkennen.

Zwar verlangt das Gesetz (§ 109 Abs. 2 Gewerbeordnung), dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss, es hat sich jedoch eine Zeugnissprache, häufig auch Geheimsprache genannt, entwickelt. So kann sich hinter einem auf den ersten Blick wohlwollend klingenden Satz durchaus eine schlechte Beurteilung verbergen.

Da der Zeugnisstreit vor Gericht insbesondere für den Arbeitgeber enorme Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann, sollte bei der Erteilung des Zeugnisses von vornherein auf Professionalität gesetzt werden.

Eine weitere Unterart des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis, welches in der Regel auf Wunsch des Arbeitnehmers während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Hier ist häufig die Frage zu klären, ob und wann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines solchen Zwischenzeugnisses hat.

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